Reparaturservice- und Wartungsservice für viele Schweißgeräte-Typen
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs.1 verpflichtet SIE, als Unternehmer dazu, Ihre Einrichtung auf Elektrosicherheit
zu prüfen. Konkretisiert wird dies durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), den technischen Regeln für
Betriebssicherheit (TRBS 1203) und der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) bzw. DGUV Vorschrift 4 (ehem. GUV-V A3).
Die Prüfungen nach DGUV V3 werden in der DIN VDE Norm noch einmal präzisiert. Speziell für die Prüfung von
Schweißgeräten gilt laut DGUV Vorschriften die DIN VDE 0544 - 4.
Hier sind zusätzlich die individuellen Anforderungen der Berufsgenossenschaftlichen Regel (BGR) 500 (Teil 2, Kapitel 2.26)
und der Berufsgenossenschaftlichen Information (BGI) 553 „Lichtbogenschweißer“ bei der Prüfung zu beachten.
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