Persönlicher Arbeitsschutz (PSA)
Unter dem Begriff persönliche Schutzausrüstung, kurz „PSA”, versteht man jegliche Ausrüstung, die von
Beschäftigten getragen wird, um sich vor folgenden Gefahren schützen:
- mechanischen
- thermischen
- chemischen
- biologischen
- oder sonstigen Gefährdungen zu schützen.
Dazu zählen beispielsweise:
- Augenschutz (Schutzbrille)
- Schutzhandschuhe
- Kopfschutz (Schutzhelm, Anstoßkappe, Haarnetz)
- Atemschutz.
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